Ki – eine frage der Haltung
Die Kurzfassung: Wenn du generative KI für dein Manuskript verwendet hast, frage mich bitte nicht für ein Lektorat an.
- Generative KI wurde unerlaubt mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert.
- Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass generative KI Sätze oder ganze Passagen aus diesen urheberrechtlich geschützten Werken wiedergibt.
- KI-generierte Texte können somit teilweise oder mitunter sogar gänzlich raubkopiert sein.
Das möchte ich auf keinen Fall in irgendeiner Form mit meiner Arbeit unterstützen.
Weiter gebe ich zu bedenken:
- Dasselbe gilt auch für Bilder generierende KI. Bitte verwende KI nicht für dein Bildmaterial wie Cover, Merch-Artikel oder deinen Social-Media-Auftritt.
- Wenn du sogar ganze Bücher mit generativer KI schreiben lässt, bist du selbst nicht Urheber:in. Jede Person könnte diese Bücher kopieren und selbst verkaufen.
- Verlage lassen sich in der Regel vertraglich unterzeichnen, dass keine KI beim Schreiben zum Einsatz kam.
- Leser:innen achten zunehmend auf KI-Freiheit beim Buchkauf. Sie erwarten Qualität, Authentizität und emotionale Tiefe für ihr Geld. KI kann das nicht erzeugen.
Menschliche Kreativität, das hart erlernte Handwerk des Schreibens und die Expertise von geschulten Lektor:innen sind und bleiben unersetzbar.